„Was ist, wenn ich nicht mehr bin?“
5 Gute Gründe für ein notarielles Testament
Ein jeder Mensch wird in seinem Leben mit der Frage konfrontiert, was wird sein, wenn ich nicht mehr bin. Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Dem letzten Willen einen rechtskräftigen Ausdruck zu verleihen, ist dabei oft eine schwierige Angelegenheit.
Jeder
hat die Möglichkeit und sollte auch davon Gebrauch machen, anhand eines
Testamentes oder eines Erbvertrages seine Erben selbst zu bestimmen und
seinen Nachlass zu regeln. Ohne eine entsprechende Verfügung von Todes
wegen gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Ein Testament kann zwar auch eigenhändig
niedergeschrieben werden, die folgenden fünf guten Gründe sprechen für
eine notarielle Beurkundung:
1. Persönliche und individuelle Beratung
In der notariellen Beratung wird auf die Wünsche und Bedürfnisse
individuell eingegangen. Mithilfe des Notars werden rechtliche Fragen
geklärt, Irrtümer beseitigt, um gemeinsam dem letzten Willen einen
rechtswirksamen Ausdruck zu geben. Dabei wird sorgfältig über
Gestaltungsformen sowie den gesamten Ablauf und mögliche Folgen
informiert.
2. Geschäfts- und Testierfähigkeit
Durch das Beisein des Notars und seine beurkundete Niederschrift wird
bestätigt, dass der Erblasser die erforderliche Geschäfts- und
Testierfähigkeit besitzt. Dieses ist Voraussetzung, damit ein Testament
überhaupt wirksam ist.
3. Amtliche Registrierung und sichere Verwahrung
Nach Erstellung des notariellen Testamentes wird dieses sogleich im
zentralen Testaments-register (ZTR) vermerkt und amtlich verwahrt. Damit
wird ein Verlust des Testamentes verhindert und zugleich gewährleistet,
dass im Erbfall das Testament von dem Nachlassgericht eröffnet wird und
die Erben benachrichtigt werden.
4. Erbvertrag
Auf Anfrage oder Empfehlung des Notars kommt auch die Beurkundung
eines Erbvertrages in Betracht. Dieser unterscheidet sich von dem
gemeinschaftlichen Testament darin, dass er nicht nur zwischen Ehegatten
oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, sondern auch zwischen
unverheirateten Paaren geschlossen werden kann.
5. Vermeidung von Folgekosten
Da schon das Vermögen meist den gesamten Inhalt eines Testamentes bildet, ist es gerade deshalb wichtig, im weiteren Verlauf der Nachlassfrage Folgekosten zu vermeiden. Bei eigenhändig erstellen Testamenten liegt die Gefahr in „versteckten Kostenfallen“, wie bspw. durch die spätere Beantragung gebührenpflichtiger Erbscheine. Ein notarielles Testament bzw. Erbvertrag hat nämlich die gleiche Wirkung wie ein Erbschein.
Wir beraten Sie gerne bei der Vorbereitung Ihrer Nachlassplanung und stehen für die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung zur Verfügung.