„Was ist, wenn ich nicht mehr bin?“

5 Gute Gründe für ein notarielles Testament

Ein jeder Mensch wird in seinem Leben mit der Frage konfrontiert, was wird sein, wenn ich nicht mehr bin. Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt mein Haus, wer mein Geld, wer meinen Schmuck? Wer soll sich um die Grabpflege einmal kümmern? Dem letzten Willen einen rechtskräftigen Ausdruck zu verleihen, ist dabei oft eine schwierige Angelegenheit.

Jeder hat die Möglichkeit und sollte auch davon Gebrauch machen, anhand eines Testamentes oder eines Erbvertrages seine Erben selbst zu bestimmen und seinen Nachlass zu regeln. Ohne eine entsprechende Verfügung von Todes wegen gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Ein Testament kann zwar auch eigenhändig niedergeschrieben werden, die folgenden fünf guten Gründe sprechen für eine notarielle Beurkundung:

1. Persönliche und individuelle Beratung

In der notariellen Beratung wird auf die Wünsche und Bedürfnisse individuell eingegangen. Mithilfe des Notars werden rechtliche Fragen geklärt, Irrtümer beseitigt, um gemeinsam  dem letzten Willen einen rechtswirksamen Ausdruck zu geben. Dabei wird sorgfältig über Gestaltungsformen sowie den gesamten Ablauf und mögliche Folgen informiert.

2. Geschäfts- und Testierfähigkeit

Durch das Beisein des Notars und seine beurkundete Niederschrift wird bestätigt, dass der Erblasser die erforderliche Geschäfts- und Testierfähigkeit besitzt. Dieses ist Voraussetzung, damit ein Testament überhaupt wirksam ist.

3. Amtliche Registrierung und sichere Verwahrung

Nach Erstellung des notariellen Testamentes wird dieses sogleich im zentralen Testaments-register (ZTR) vermerkt und amtlich verwahrt. Damit wird ein Verlust des Testamentes verhindert und zugleich gewährleistet, dass im Erbfall das Testament von dem Nachlassgericht eröffnet wird und die Erben benachrichtigt werden.

4. Erbvertrag

Auf Anfrage oder Empfehlung des Notars kommt auch die Beurkundung eines Erbvertrages in Betracht.  Dieser unterscheidet sich von dem gemeinschaftlichen Testament darin, dass er nicht nur zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften, sondern auch zwischen unverheirateten Paaren geschlossen werden kann.

5. Vermeidung von Folgekosten

Da schon das Vermögen meist den gesamten Inhalt eines Testamentes bildet, ist es gerade deshalb wichtig, im weiteren Verlauf der Nachlassfrage Folgekosten zu vermeiden. Bei eigenhändig erstellen Testamenten liegt die Gefahr in „versteckten Kostenfallen“, wie bspw. durch die spätere Beantragung gebührenpflichtiger Erbscheine. Ein notarielles Testament bzw. Erbvertrag hat nämlich die gleiche Wirkung wie ein Erbschein.

Wir beraten Sie gerne bei der Vorbereitung Ihrer Nachlassplanung und stehen für die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung zur Verfügung.

Kontakt zu Joachim Seidel