Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kanzlei EINSFÜNFACHT ist bemüht, ihre Website https://eins5acht.de im Einklang mit den Bestimmungen des § 12 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0.
Die Überprüfung der Website beruht auf einer Selbstbewertung im Juni 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Dazu gehören:

  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dateien sind vollständig barrierefrei formatiert.
  • Eingebundene Videos: Diese verfügen derzeit nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Komplexe Fachbegriffe: Einige rechtliche Inhalte sind nicht in Leichter oder Einfacher Sprache verfügbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Punkte zu verbessern.

Barriere melden

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Inhalte nicht zugänglich nutzen können, kontaktieren Sie uns gerne:

Kontaktstelle für Barrierefreiheit:
Kanzlei EINSFÜNFACHT
Podbielskistraße 158
30177 Hannover
E-Mail: hannover@eins5acht.de
Telefon: 0511 / 909 84-0

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Hinweise oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Aktualisierungsdatum

Diese Erklärung wurde am 18. Juni 2025 erstellt und zuletzt überprüft am 18. Juni 2025.