Das Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren (kurz: Mahnverfahren) ist ein zivilgerichtliches Gerichtsverfahren, das der vereinfachten, kostengünstigen und schnellen (i.d.R. ca. 2-3 Monate) Durchsetzung von Geldforderungen dient. Mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und Zustellung des Mahnbescheides wird auch der Eintritt der Verjährung gehemmt.
Das Mahnverfahren erfolgt ohne Klageerhebung; ein Urteil ergeht nicht. Es findet weder eine mündliche Verhandlung noch eine Beweiserhebung statt. Ziel des Mahnverfahrens ist den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Damit dieses Ziel auch wirksam erreicht werden kann, steht am Ende des Mahnverfahrens der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung notfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben kann.
Sofern der Schuldner fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hat, findet das „normale“ streitige Klageverfahren vor dem zuständigen Streitgericht mit der Beendigung durch Urteil statt.