Gewerbemietrecht

Gewerbliches Mietrecht unterscheidet sich vom Mietwohnrecht in vielem:

Vertragsfristen sind frei verhandelbar, ebenso ist es das Verzinsen von Kautionen, und Mietbefristungen müssen nicht begründet werden. So viel Freiheit bedeutet aber auch: Der Mietvertrag ist von zentraler Bedeutung. Für Mieter und Vermieter gleichermaßen.

Wir unterstützen Sie gern bei Vertragsabschlüssen mit unserem Wissen. Und denken dabei zum Beispiel auch an Instandhaltungsverpflichtungen, Baukostenzuschüsse, Betriebskostenumlage, Konkurrenzschutz und Wertsicherungen. Große Erfahrung haben wir mit großen Flächen. Und mit Ketten.

Auch bei laufendem Vertrag sind Unstimmigkeiten nicht ausgeschlossen. Wie ist der Vertrag auszulegen? Oder wie lässt er sich vorzeitig beenden? Und welche Regressansprüche entstehen daraus?

Wenn es sein muss, klären wir solche Fragen für Sie vor Gericht. Doch lieber vermeiden wir ein aufwendiges Verfahren – und sind dabei sehr erfolgreich.

Gewerbemietrecht - einsfünfacht Rechtsanwälte Notare Hannover

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Immobilienrecht

Immobilien bergen gleichermaßen große Chancen und große Risiken. Wir unterstützen Sie dabei, die einen zu nutzen und die anderen zu vermeiden.