Businesstalk am Kudamm im Interview mit Broder Bösenberg

Unterangebot an Wohnraum. Broder Bösenberg über die Mietpreisbremse und Mietspiegelreform im Businesstalk am Kudamm:

Die Regelungen zur Mietpreisbremse wurden bereits 2015 in das BGB aufgenommen. So sollte der Anstieg der Wohnkosten in Ballungszentren verlangsamt werden. Ob dies mit den Regelungen zu erreichen ist, bleibt umstritten. Auch Hannover wurde als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen, sodass die Mietpreisbremse eingreifen sollte.

Mit Urteil vom 19.12.2019 (Az. 514 C 7045/19) hat das Amtsgereicht Hannover Ausweisung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt aus formellen Gründen beanstandet und hält sie für unwirksam. Damit wäre die Mietpreisbremse im hiesigen Bereich unanwendbar. Allerdings läuft das Berufungsverfahren hierzu vor dem Landgericht Hannover (Az.: 7 S 7/20), so dass abzuwarten bleibt, ob auch das Landgericht diese Unwirksamkeit bestätigt oder die Landesregierung nachbessert. In jedem Fall sollte man sich mit den Regelungen zur Mietpreisbremse vertraut machen.

Das veröffentlichte Interview finden Sie hier.

Broder Bösenberg, Rechtsanwalt Hannover