Privates Baurecht
Die gesetzlichen Regelungen im privaten Baurecht sind ein Rahmen, der Freiheiten lässt: Die Vertragspartner können abweichende Absprachen treffen, die Möglichkeiten sind vielfältig, die Auswirkungen erheblich.
Im Bauträgerrecht liegt ein Schwerpunkt unserer Kanzlei, Bauherren sind hier also gut beraten. Vor allem gewerbliche Auftraggeber profitieren auch von unserer engen Verbindung zu dem Verband für Wohnungswirtschaft. Ihr verdanken wir Know-how und Netzwerk.
Der Freiheit des Baurechts sind jedoch auch Streitfälle zu verdanken. Nicht immer sind sich die Parteien einig, wie hoch eine Vergütung zu sein hat, wie schwerwiegend ein Mangel wiegt. Auch mit diesen Anliegen sind Sie uns willkommen.